NIS2 – Erforderliche Maßnahmen

|

NIS2-Richtlinie: Maßnahmen für Unternehmen zur Gewährleistung der Konformität

Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security 2) ist ein wichtiger Meilenstein in der Stärkung der Cybersicherheit in der Europäischen Union. Unternehmen, die unter diese Richtlinie fallen, sind verpflichtet, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme zu gewährleisten und somit die Resilienz gegen Cyberangriffe zu erhöhen. In diesem Blogartikel erläutern wir die wesentlichen Schritte, die Unternehmen umsetzen müssen, um NIS2-konform zu werden.

1. Risikomanagement und Bedrohungsbewertung

Eine der zentralen Anforderungen der NIS2-Richtlinie ist die Implementierung eines umfassenden Risikomanagements für Netz- und Informationssysteme. Unternehmen müssen die folgenden Maßnahmen ergreifen:

  • Identifizierung von Risiken: Unternehmen müssen alle potenziellen Bedrohungen und Schwachstellen in ihrer IT-Infrastruktur identifizieren. Dies umfasst sowohl technische als auch organisatorische Risiken.
  • Regelmäßige Risikobewertung: Die identifizierten Risiken müssen regelmäßig bewertet werden, um die Wahrscheinlichkeit und die potenziellen Auswirkungen von Cyberbedrohungen zu bestimmen.
  • Planung von Gegenmaßnahmen: Auf Basis der Risikobewertung müssen Unternehmen geeignete Maßnahmen entwickeln, um die identifizierten Risiken zu minimieren. Dies kann die Implementierung technischer Sicherheitslösungen ebenso wie organisatorische Veränderungen umfassen.

2. Umsetzung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen

Um den Anforderungen der NIS2-Richtlinie gerecht zu werden, müssen Unternehmen eine Reihe von technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen:

  • Netzwerksicherheit: Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Netzwerkinfrastruktur sind essenziell. Dazu gehören Firewalls, Intrusion Detection Systeme (IDS) und Intrusion Prevention Systeme (IPS), die den Netzwerkverkehr überwachen und unbefugten Zugriff verhindern.
  • Zugriffskontrollen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf kritische Systeme und Daten haben. Dies kann durch die Implementierung von Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) und die regelmäßige Überprüfung von Zugriffsrechten erreicht werden.
  • Datenintegrität und Verschlüsselung: Kritische Daten sollten durch Verschlüsselung geschützt werden, sowohl bei der Speicherung als auch bei der Übertragung. Außerdem müssen Mechanismen zur Sicherstellung der Datenintegrität implementiert werden, um Manipulationen zu verhindern.
  • Sicherheitsupdates und Patches: Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Systeme regelmäßig aktualisiert werden, um bekannte Schwachstellen zu beheben. Ein automatisiertes Patch-Management kann dabei helfen, Sicherheitslücken zeitnah zu schließen.
  • Notfallpläne und Business Continuity Management (BCM): Unternehmen müssen Notfallpläne entwickeln, die sicherstellen, dass der Betrieb auch im Falle eines schwerwiegenden Sicherheitsvorfalls schnell wiederhergestellt werden kann. Dazu gehören auch regelmäßige Tests und Übungen dieser Pläne.

3. Meldung von Sicherheitsvorfällen

Eine weitere zentrale Anforderung der NIS2-Richtlinie ist die Meldung von schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen:

  • Meldepflicht: Unternehmen sind verpflichtet, Sicherheitsvorfälle, die erhebliche Auswirkungen auf die Bereitstellung essenzieller oder wichtiger Dienstleistungen haben, unverzüglich an die zuständige nationale Behörde zu melden.
  • Fristen: Die Richtlinie gibt vor, dass Meldungen in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Vorfalls erfolgen müssen. Eine abschließende Meldung, die alle relevanten Informationen und die ergriffenen Maßnahmen beinhaltet, muss innerhalb von 72 Stunden eingereicht werden.
  • Inhalt der Meldung: Die Meldung muss detaillierte Informationen über die Art des Vorfalls, die betroffenen Systeme, die Auswirkungen und die ergriffenen Gegenmaßnahmen enthalten.

4. Auditierung und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen

Um die Einhaltung der NIS2-Richtlinie sicherzustellen, sind regelmäßige Audits und Sicherheitsüberprüfungen notwendig:

  • Interne und externe Audits: Unternehmen sollten sowohl interne Audits durchführen als auch externe Audits durch unabhängige Dritte veranlassen, um die Wirksamkeit der implementierten Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen.
  • Kontinuierliche Überwachung: Eine kontinuierliche Überwachung der IT-Infrastruktur ist erforderlich, um Sicherheitslücken und Bedrohungen frühzeitig zu erkennen. Dazu sollten Unternehmen Tools zur Bedrohungsanalyse und -überwachung einsetzen.
  • Reporting und Dokumentation: Unternehmen müssen detaillierte Berichte über ihre Sicherheitsmaßnahmen und die Ergebnisse der Audits führen. Diese Berichte sollten regelmäßig aktualisiert und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt werden.

5. Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter

Mitarbeiter spielen eine entscheidende Rolle in der Cybersicherheit. Die NIS2-Richtlinie legt daher großen Wert auf die Schulung und Sensibilisierung der Belegschaft:

  • Regelmäßige Schulungen: Mitarbeiter sollten regelmäßig zu Cybersicherheitsthemen geschult werden, insbesondere zu den aktuellen Bedrohungen und den entsprechenden Schutzmaßnahmen.
  • Sensibilisierungskampagnen: Unternehmen sollten kontinuierliche Sensibilisierungskampagnen durchführen, um das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter zu stärken und sicherzustellen, dass sie die Unternehmensrichtlinien und Best Practices verstehen und befolgen.
  • Simulierte Phishing-Angriffe: Simulierte Angriffe können helfen, das Bewusstsein der Mitarbeiter für Phishing und andere Social-Engineering-Angriffe zu schärfen.

6. Zusammenarbeit und Informationsaustausch

Die NIS2-Richtlinie fördert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden sowie den Informationsaustausch über Cyberbedrohungen:

  • Kooperation mit nationalen Behörden: Unternehmen sollten eng mit den zuständigen nationalen Behörden zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und bei Bedarf Unterstützung erhalten.
  • Teilnahme an Informationsaustausch-Netzwerken: Unternehmen sollten sich in Netzwerke und Plattformen einbringen, die den Austausch von Informationen über aktuelle Bedrohungen und Sicherheitsvorfälle fördern. Dies trägt dazu bei, das eigene Sicherheitsniveau kontinuierlich zu verbessern und von den Erfahrungen anderer zu profitieren.

Fazit

Die Einhaltung der NIS2-Richtlinie erfordert von betroffenen Unternehmen eine umfassende Überprüfung und Anpassung ihrer Cybersicherheitsstrategien. Durch die Implementierung von Risikomanagementprozessen, technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, die Schulung der Mitarbeiter und die Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Organisationen können Unternehmen sicherstellen, dass sie den Anforderungen der NIS2-Richtlinie gerecht werden. Diese Maßnahmen sind nicht nur notwendig, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch, um die eigene Widerstandsfähigkeit gegen Cyberbedrohungen nachhaltig zu stärken.

Vorheriger Beitrag
Was ist die NIS2-Richtlinie und wer ist betroffen?
Nächster Beitrag
NIS2 – Verantwortlichkeit und Konsequenzen